ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
DER AL CAR AG

1. GELTUNGSBEREICH

Nachstehende Vertragsbedingungen sind gültig für alle Verträge bezüglich der Anmietung von Fahrzeugen aller Art der Firma Al Car AG. Ein Vertrag kommt zustande, wenn dieser von der Firma Al Car AG mit Unterschrift oder per E-Mail bestätigt wurde. Der Kunde (auch Auftraggeber) erklärt sich bei Auftragserteilung mit allen genannten Punkten dieser Geschäftsbedingungen einverstanden. Alle unsere Dienstleistungen unterliegen vollumfänglich diesen Bedingungen, soweit sie nicht durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert oder ergänzt worden sind.

2. OFFERTE

Unsere Offerten sind zeitlich befristet gemäss Angabe, sie sind vertraulich und dürfen nur solchen Personen zur Einsicht überlassen werden, die diese Offerten bearbeiten.

Die Preise bei unseren Offerten sind verbindlich und verstehen sich bei Zahlung per Bank-/Postüberweisung. Auf Zahlungen per Kreditkarte (Visa, MasterCard, American Express) wird eine Kommission von 5% weiterverrechnet. Bei Pauschalvereinbarungen gilt der Preis für die vereinbarte Auftragszeit. Alle Preise verstehen sich, wenn nicht anders schriftlich vereinbart wird, in Schweizer Franken, sowie exklusiv der gesetzlichen Mehrwertsteuer (zurzeit 7,7%).

3. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Wenn keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, dann sind die gesamten Kosten gemäss Rechnungsstellung spätestens 10 Tage nach Auftragstermin zur Zahlung fällig. Im Falle des Zahlungsverzuges berechnet die Firma Al Car AG dem Kunden Zinsen in Höhe von 15% und Mahngebühren von 20 CHF pro Mahnung. Der Firma Al Car AG steht es frei bei Auftragserteilung eine Anzahlung von 50% zu verlangen.

4. VERTRAGSSTORNIERUNG

Stornierungen werden nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen, sei dies per Mail, brieflich oder per Fax. Voraussetzung ist eine entsprechende Bestätigung der Firma Al Car AG an den Kunden.

Bei Stornierungen werden die Kosten wie folgt verrechnet:

x Bis 48 Stunden vor Auftragsbeginn: Keine Belastung
x 48 bis 24 Stunden vor Auftragsbeginn: 50% der Kosten
x Weniger als 24 Stunden vor Auftragsbeginn oder keine Show: 100% der Kosten

5. BEFÖRDERUNG

Die Chauffeure von der Firma Al Car AG sind im Besitze eines gültigen Fahrausweises für den Personentransport. Eine Beförderungspflicht besteht nicht.

Zur Sicherheit unserer Kunden halten wir uns an die gesetzlichen Bestimmungen der Arbeit- und Ruhezeitverordnung (ARV).
Die max. Lenkzeit von 9 Stunden und die max. Arbeits- und Präsenzzeit von 13, (nur in Ausnahmefällen 15) Stunden pro Arbeitstag, darf nicht überschritten werden.

Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht erlaubt. Die Mitnahme von Haustieren ist nicht gestattet. Im Fahrzeug ist absolutes Rauchverbot. Die Fahrgäste haben sich an die Weisungen des Fahrers zu halten. Im Fahrzeug gilt Gurtpflicht, bei Nichteinhaltung können keine Schadensansprüche geltend gemacht werden. Handeln Fahrgäste den Weisungen des Chauffeurs zuwider oder stellen sie nach dem Strassenverkehrsgesetz eine Gefährdung der Sicherheit dar, ist die Firma Al Car AG oder ihr Chauffeur berechtigt, diese von der Beförderung auszuschließen. In diesem Fall wird der volle Mietpreis einschließlich aller Neben- und Sonderleistungen berechnet. Die Firma Al Car AG ist, wenn aufgrund einer gesetzlichen Anordnung ein Fahrverbot wegen Ozon-, Smogalarm, usw. sowie bei Einwirkung höherer Gewalt (Schnee, Glatteis, Sturm, usw.) erteilt wird, von ihrer Leistungspflicht befreit.

6. VERZÖGERUNGEN

Mehrkosten durch Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, die Verzögerungen beruhen auf dem Verschulden der Firma Al Car AG.

7. DATENSCHUTZ

Die Firma Al Car AG versichert, dass sämtliche Daten vertraulich behandelt werden gemäss Datenschutzerklärung der Al-Car AG.

8. HAFTUNG DES KUNDEN

Beschädigungen der Fahrzeuge und deren Inneneinrichtungen wie übermässige Verschmutzung der Sitze, Teppiche, Seiten- und Dachverkleidungen, sowie unsachgemässe Bedienung der Einrichtungen durch Fahrgäste sind von diesen zu übernehmen. Erkennbare Schäden und Ansprüche sind unmittelbar nach Beendigung der Beförderung anzuzeigen. Bei nicht sofort erkennbaren Schäden sind diese 7 Tage nach Beendigung der Beförderung schriftlich geltend zu machen. Bei Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre.

9. HAFTUNG DER FIRMA

Für jegliche Schäden oder Fahrzeugausfälle wird keine Haftung übernommen, es sei denn, es ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Firma Al Car AG zurückzuführen.

10. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

Für allfällige Streitigkeiten ist ausschliesslich das schweizerische Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Zürich.

AL CAR AG

Hammerstrasse 6 | CH-8180 Bülach | Schweiz

Öffnungszeiten

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